Als Österreicher zum Zahnarzt nach Deutschland: Vorteile, Ablauf und ÖGK-Kostenerstattung

Unsere Praxis liegt am Kirchenplatz in Simbach am Inn – nur wenige Gehminuten von der Innbrücke und damit direkt an der Grenze zu Österreich. Kein Wunder also, dass ein erheblicher Teil unserer Patientinnen und Patienten aus Österreich kommt. Die meisten davon aus Oberösterreich: aus Braunau am Inn, Mattighofen, Ried im Innkreis, Schärding, aber auch aus Wels und Linz. Längst reisen aber auch Patientinnen und Patienten aus ganz Österreich an – aus Salzburg und dem Salzburger Land ebenso wie aus Tirol, Niederösterreich oder Wien, oft für größere Behandlungen wie Implantate oder umfangreichen Zahnersatz, für die sich die Anfahrt besonders lohnt. Viele fragen beim ersten Termin dasselbe: „Darf ich als Österreicher überhaupt zu einem deutschen Zahnarzt – und wer zahlt das?" Die kurze Antwort: Ja, Sie dürfen – und die ÖGK beteiligt sich in vielen Fällen an den Kosten. Hier erklären wir, wie es funktioniert.

Warum kommen so viele österreichische Patienten zu uns nach Simbach?

  • Kurze Wege: Von Braunau aus sind Sie schneller bei uns als in vielen Fällen beim nächsten Facharzt im eigenen Bezirk. Parkplätze gibt es direkt im Ortszentrum, die Anfahrt über die Innbrücke dauert nur wenige Minuten – mehr dazu auf unserer Anfahrtsseite.
  • Alles unter einem Dach: Digitales 3D-Röntgen (DVT), ein eigener OP-Raum für chirurgische Eingriffe und ein OP-Mikroskop für die Wurzelbehandlung – diese Ausstattung finden Sie in der Region nur selten in einer einzigen Praxis. Sie sparen sich Überweisungen und mehrfache Anfahrten.
  • Planbare Termine: Gerade bei Wahlleistungen wie Implantaten oder hochwertigem Zahnersatz sind lange Wartezeiten die Ausnahme – Diagnostik, Chirurgie und Zahnersatz koordinieren wir intern.
  • Kostentransparenz nach deutschem Standard: Vor jeder größeren Behandlung erhalten Sie einen schriftlichen Heil- und Kostenplan nach der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sie wissen also vorher schwarz auf weiß, was auf Sie zukommt – eine gute Grundlage auch für die Einreichung bei Ihrer Versicherung.
  • Drei Generationen Erfahrung: Unsere Familienpraxis behandelt seit 1956 Patientinnen und Patienten von beiden Seiten des Inns – mehr über uns.

Darf ich mich als ÖGK-Versicherter in Deutschland behandeln lassen?

Ja. Die EU-Patientenmobilitätsrichtlinie (Richtlinie 2011/24/EU) garantiert allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern das Recht, sich ambulant in einem anderen Mitgliedstaat behandeln zu lassen. Für ambulante Zahnbehandlungen brauchen Sie dafür in der Regel keine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Österreich hat dieses Recht gesetzlich verankert: ÖGK-Versicherte können sich planmäßig in Deutschland behandeln lassen und anschließend eine Kostenerstattung beantragen.

Wichtig zu wissen: Die e-card bzw. die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gilt nur für unvorhergesehen notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts – etwa akute Zahnschmerzen im Urlaub. Für eine geplante Behandlung bei uns läuft die Abrechnung anders, nämlich über die Kostenerstattung.

Wie wird abgerechnet – privat oder über die ÖGK?

Beides greift ineinander. Der Ablauf in der Praxis sieht so aus:

  1. Behandlung als Privatpatient: Als österreichischer Patient werden Sie bei uns formal wie ein Privatpatient behandelt. Sie erhalten nach der Behandlung eine detaillierte Rechnung (Honorarnote) nach der deutschen Gebührenordnung GOZ und begleichen diese direkt bei uns.
  2. Einreichung bei der ÖGK: Die Rechnung reichen Sie anschließend bei der ÖGK ein – bequem online über MeineSV/MeineÖGK oder in einer Kundenservicestelle, zum Beispiel in Braunau.
  3. Kostenerstattung nach dem Wahlarzt-Prinzip: Für Leistungen, die auch in Österreich Kassenleistung wären (etwa Kontrolluntersuchungen, Füllungen, Zahnentfernungen oder Wurzelbehandlungen), erstattet die ÖGK in der Regel 80 Prozent des Betrags, den sie einem österreichischen Vertragszahnarzt für dieselbe Leistung gezahlt hätte – genauso, als wären Sie in Österreich zu einem Wahlzahnarzt ohne Kassenvertrag gegangen.

Ein realistischer Blick auf die Zahlen: Da sich die Erstattung am österreichischen Kassentarif orientiert, deckt sie meist nur einen Teil der deutschen Privatrechnung ab. Bei den klassischen Kassenleistungen bleibt so ein überschaubarer Eigenanteil; bei Wahlleistungen ändert sich ohnehin wenig – dazu gleich mehr.

Was ist mit Zahnersatz, Implantaten und Mundhygiene?

Hier liegt ein oft übersehener Punkt: Viele der Leistungen, für die unsere österreichischen Patientinnen und Patienten zu uns kommen, sind auch in Österreich überwiegend privat zu zahlen. Professionelle Zahnreinigung bzw. Mundhygiene, Implantate, Kronen und Brücken sowie ästhetische Behandlungen übernimmt die ÖGK für Erwachsene nicht oder nur mit begrenzten Zuschüssen. Wer diese Leistungen ohnehin privat bezahlt, hat bei der Wahl der Praxis freie Hand – und kann sich dort behandeln lassen, wo Ausstattung, Erfahrung und Vertrauen stimmen.

Beim herausnehmbaren Zahnersatz gewährt die ÖGK unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse, die teilweise vorab bewilligt werden müssen. Unser Rat: Klären Sie bei größeren prothetischen Versorgungen vor Behandlungsbeginn mit Ihrer ÖGK-Servicestelle, welche Zuschüsse möglich sind – unseren Heil- und Kostenplan können Sie dafür direkt mitnehmen. Auch viele österreichische private Zahnzusatzversicherungen erstatten Behandlungen in Deutschland; ein kurzer Blick in die Tarifbedingungen lohnt sich.

So gehen Sie als österreichischer Patient Schritt für Schritt vor

  1. Termin anfragen: Am einfachsten über unsere Online-Terminanfrage – dort geben Sie Ihr Anliegen mit wenigen Klicks an.
  2. Erstuntersuchung und Beratung: Wir untersuchen gründlich, besprechen alle Behandlungsoptionen und erstellen bei größeren Behandlungen einen schriftlichen Heil- und Kostenplan.
  3. Erstattung vorab klären (bei Bedarf): Bei Zahnersatz oder umfangreichen Behandlungen empfiehlt sich eine kurze Rückfrage bei der ÖGK oder Ihrer Zusatzversicherung.
  4. Behandlung und Rechnung: Nach der Behandlung erhalten Sie Ihre detaillierte GOZ-Rechnung samt aller Unterlagen, die Sie für die Einreichung benötigen.
  5. Rechnung einreichen: Online über MeineÖGK oder in der Servicestelle – die Erstattung wird direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Unser Fazit für Patienten aus Österreich

Die Grenze ist beim Zahnarztbesuch längst keine Hürde mehr: EU-Recht sichert Ihnen die freie Wahl, die ÖGK beteiligt sich an Kassenleistungen nach dem Wahlarzt-Prinzip, und bei Privatleistungen entscheiden ohnehin Qualität und Vertrauen. Mit 3D-Diagnostik, eigenem OP und Zahnersatz aus einer Hand – nur wenige Minuten von Braunau entfernt – möchten wir Ihnen genau dafür gute Argumente liefern.

Hinweis: Die Angaben zur Kostenerstattung geben den allgemeinen Stand wieder und ersetzen keine verbindliche Auskunft Ihrer Versicherung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Regelungen der ÖGK bzw. Ihres Versicherungstarifs.

Sie kommen aus Braunau, Ried, Schärding, dem Salzburger Land – oder von weiter her aus ganz Österreich? Stellen Sie jetzt Ihre unverbindliche Terminanfrage – wir freuen uns auf Sie.

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